Wir sind eine Schule für alle

Sporthelfer

Seit mehr als 11 Jahren gibt es den Schulsanitätsdienst (SSD) an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule. Damit ist dieser Schulsanitätsdienst einer der ältesten im Landkreis Lippe.

Seit dem Schuljahr 2010/11 besteht für unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit sich an der Geschwister-Scholl-Schule zur Sporthelferin bzw. zum Sporthelfer ausbilden zu lassen. Die Ausbildung erfolgt durch speziell dafür qualifizierte Sportlehrkräfte. Mit Abschluss erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Qualifikationsnachweis sowie eine entsprechende Zeugnisbemerkung. Im Schuljahr 2010/11 haben acht Schülerinnen und Schüler die Ausbildung erfolgreich absolviert.

Leitung

Lehrkräfte, die Sporthelferinnen und Sporthelfer im Rahmen schulischer Maßnahmen ausbilden möchten, müssen im Zuge der Lehreraus-, -fort- oder -weiterbildung die Befähigung für das Erteilen von Sportunterricht erworben haben. Sie müssen darüber hinaus an einer Fortbildungsmaßnahme für die Ausbildung von Sporthelferinnen bzw. Sporthelfern teilgenommen haben, die in der Regel von der entsprechenden Bezirksregierung und der Sportjugend NRW gemeinsam angeboten und durchgeführt wird. Mitarbeiter der Sportorganisationen, die Ausbildungsmaßnahmen leiten wollen, müssen über die Grundqualifikation für Lehrgangsleitungen von LandesSportBund/Sportjugend NRW verfügen.

Die Ausbildung und Betreuung der Sporthelferinnen und Sporthelfer erfolgt derzeit durch Renė Hegemann.

Tätigkeitsfelder

Die qualifizierten Sporthelferinnen und Sporthelfer sollen ab dem Schuljahr 2011/12 zunehmend in das Schulleben der Geschwister-Scholl-Schule integriert werden und dabei verschiedene Tätigkeiten übernehmen. Für ihre Tätigkeiten in der Schule erhalten die Schülerinnen und Schüler ein entsprechendes Zertifikat.

Mögliche Aufgabenbereiche der Sporthelferinnen und Sporthelfer in Schulen sind:

  • Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Pausensportaktivitäten / Bewegungspausen;
  • Mitarbeit bei der Leitung von freiwilligen Schulsportgemeinschaften / Sportarbeitsgemeinschaften;
  • Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Schulsportfesten und Schulsportwettkämpfen;
  • Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von bewegungs- / sportorientierten Projekten:
  • Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von bewegungs- / sportorientierten Aktionstagen / Sporttagen / Wandertagen / Schulfahrten;
  • Mitwirkung in den Mitbestimmungsgremien der Schule bei der Entwicklung und Umsetzung eines bewegungs- / sportorientierten Schulprogramms / Schulprofils.

Einordnung

Die Sporthelfer-Ausbildung ist in ihren Voraussetzungen, Zielen, Inhalten und in ihrer methodischen Grundorientierung eng angelehnt an die Gruppenhelfer-I-Ausbildung (GH I) der Sportjugend NRW. Die Ausbildungsabschlüsse GH I und Sporthelfer werden als gleichwertig anerkannt (Vgl.: Konzeption der Gruppenhelferinnen- und Gruppenhelfer-Ausbildung. Hrsg.: Sportjugend NRW, Duisburg, 2000, 3. Auflage).

Ziele / Zielgruppe

Zielsetzung

Ziel der Ausbildung ist es, interessierte Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im außer-unterrichtlichen Schulsport und im Vereinssport Verantwortung zu übernehmen. Das Spektrum reicht von helfenden, unterstützenden Tätigkeiten über die Mitgestaltung von Angeboten bis hin zu klar eingegrenzten Leitungsfunktionen bei der Planung und Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Schulen und Sportvereinen.

 

Zielgruppe

Die Sporthelferinnen- und Sporthelferausbildung richtet sich an 13 bis 17 Jahre alte Schülerinnen und Schüler, die daran interessiert und dazu geeignet sind, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche in Schulen oder in Sportvereinen zu organisieren und zu betreuen. Um sich als Sporthelferin oder Sporthelfer zu qualifizieren, müssen die Schülerinnen und Schüler nicht Mitglieder in einem Sportverein sein.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt derzeit in Form einer Arbeitsgemeinschaft und umfasst ca. 30 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten. Die Gruppengröße liegt bei maximal 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Schulrechtliche Regelungen

Den schulrechtlichen Rahmen für die Ausbildung und den Einsatz der Sporthelferinnen und Sporthelfer bilden das Schulmitwirkungsgesetz (BASS 1-3, § 12 Schülervertretung), die Allgemeine Schulordnung (BASS 12-01 Nr.2, u.a. § 12 Aufsicht, § 46 Unfallverhütung und Schülerunfallversicherung) sowie der sogenannte SV-Erlass (BASS 17-51 Nr. 1, insbesondere Ziffern 2.2.1 und 6). Weitergehende fachliche Orientierungshilfen bieten die Rahmenvorgaben und Lehrpläne für den Schulsport, der Erlass zur „Sicherheitsförderung im Schulsport“ und die Richtlinien für die Förderung freiwilliger Schulsportgemeinschaften (BASS 11-04 Nr. 14). Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung sowie zum Einsatz der Schülerinnen und Schüler als Sporthelferin bzw. Sporthelfer ist erforderlich.

Voraussetzungen

Schülerinnen und Schüler, die an der Sporthelferinnen- und Sporthelferausbildung teilnehmen, sollten:

  • Bewegung, Spiel und Sport in ihrer Schule und in ihrer Freizeit aktiv betreiben;
  • Bewegung, Spiel und Sport als wichtige Bereiche des Schullebens und der Freizeitgestaltung ansehen;
  • an der Mitgestaltung von Bewegung, Spiel und Sport innerhalb und außerhalb der Schule interessiert sein;
  • über soziale Kompetenzen wie Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Vertrauenswürdigkeit verfügen;
  • emotionale Kompetenzen wie Einfühlungsvermögen und Integrationsfähigkeit besitzen;
  • Bereitschaft zu sozialem und ehrenamtlichem Engagement zeigen.

Inhalt / Bedeutung der Ausbildung

Inhaltsbereiche der Ausbildung

  • Sporthelferinnen und Sporthelfer in Schul- und Vereinssport;
  • Grundlagen für die qualifizierte und sichere Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten;
  • Praxis von Bewegung, Spiel und Sport mit Kindern und Jugendlichen;

 

Bedeutung der Ausbildung …

…  für die Schülerinnen und Schüler

Mit der Ausbildung zur Sporthelferin bzw. zum Sporthelfer werden Schülerinnen und Schüler an eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sport herangeführt. Die Ausbildung bietet interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich in besonderer Weise für eine aktive Mitwirkung an der Entwicklung von Bewegung, Spiel und Sport in Schulen und Sportvereinen zu qualifizieren. Die formale Qualifikation zur „Sporthelferin“ bzw. zum „Sporthelfer“ kann durch das „Beiblatt zum Zeugnis“ dokumentiert und hierdurch z.B. für den Wechsel in das Berufsleben bedeutsam sein. Die erworbene formale Qualifikation ist zugleich ein erster Baustein im Qualifizierungssystem des gemeinnützigen Sports; eine Weiterqualifizierung liegt nahe. Hierdurch wird die wünschenswerte langfristige, die Schulzeit überdauernde Bindung junger Menschen an den Sport besonders nachhaltig gefördert.

…  für die Schule und den Schulsport

Durch die Ausbildung  von Sporthelferinnen und Sporthelfern werden die Partizipation von Schülerinnen und Schülern am Schulgeschehen und ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme von Mitverantwortung im Rahmen der Schulmitwirkung gefördert. Auf der Basis des Schulmitwirkungsgesetzes erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in einem bedeutsamen Bereich des Schullebens Verantwortung zu übernehmen. Als Expertinnen bzw. Experten für Bewegung, Spiel und Sport können sie z.B. Sportgruppen im außerunterrichtlichen Schulsport betreuen und als Interessenvertreterinnen bzw. -vertreter in der Schülervertretung, der Fachkonferenz „Sport“ und der Schulkonferenz die demokratischen Prozesse der Schulmitwirkung mitgestalten. Die Ausbildung von Sporthelferinnen und Sporthelfern ist somit ein wichtiger Bestandteil eines bewegungs- und sportfreundlichen Schulprogramms und einer entsprechenden Schulentwicklung und stärkt das Netz von Schülermentorensystemen, z.B. im Verbund mit Streitschlichtern, Klassenpaten und Schulsanitätsdienst.

… für den gemeinnützigen Sport

Auch die Jugendarbeit der Sportvereine von Stadt- und Kreissportbünden und Sportfachverbänden profitieren von qualifizierten Sporthelferinnen und Sporthelfern. Sie nehmen in ihrer Ausbildung und während ihrer Tätigkeit häufig direkt oder indirekt Kontakt mit den Sportvereinen im Wohnumfeld auf. Sie wissen, welche Sportarten in den örtlichen Vereinen betrieben werden und können ihren Mitschülerinnen und Mitschülern Zugänge zu den Sportvereinen aufzeigen. Durch die Sporthelferinnen- und Sporthelferausbildung werden so auch Schülerinnen und Schüler, die noch nicht Mitglieder in Sportvereinen sind, an diese herangeführt und können ggf. als neue Mitglieder gewonnen werden.

Sporthelferinnen und Sporthelfer, die bereits Mitglieder in Sportvereinen sind, und bei ihrer Tätigkeit als Sporthelferin oder Sporthelfer Selbstbestätigung und Erfolg erfahren haben, können ihre positiven Erfahrungen aus der Schule als ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sportverein weiter entfalten. Auch liegt es nahe, Sporthelferinnen und Sporthelfer bei vorhandenem Interesse in die Arbeit der örtlichen Sportjugenden einzu-beziehen.

In Auszügen, zum Teil verändert und ergänzt, aus:

Konzeption für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Sportherlferinnen und Sporthelfern in Nordrhein-Wetfalen, Sportjugend NRW, 2003, 1-5.

“Wir sind eine Schule für alle!”